Entsorgung

Hinweise zur Batterieentsorgung

Sollte deine elektrische Schallzahnbürste GERO oder deine Munddusche Aquadent eines Tages nicht mehr funktionieren, wirf sie nicht in den normalen Hausmüll, sondern gehe wie folgt vor:

Deutschland:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, dich auf folgendes hinzuweisen:

Du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Altgerät sowie alle im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile dürfen gemäß europäischen Richtlinien und deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass das Altgerät und die im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile getrennt vom Hausmüll zum Zwecke der Wiederverwendung zu entsorgen sind.

Entsorgung der elektrischen Zahnbürste und Munddusche

Entsorge deine GERO oder AQUADENT auf einem Recyclinghof oder Wertgutsammelstelle. Du kannst auch Altgeräte und Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager (Versandadresse) zurücksenden. Der verbaute Akku muss nicht aus der Schallzahnbürste oder der Munddusche herausgelöst werden, das Gerät sehrwohl korrekt entsorgt werden. Solltest du dir unsicher sein, kannst du auch gerne deine Ortsverwaltung für nähere Informationen kontaktieren. Darüberhinaus sind die geltenden Regelungen und Gesetze zur Batterieentsorgung zu beachten.

Helfe bitte mit und leiste einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, indem du dein Altgerät sowie alle enthaltenen Elektronikteile nicht über den Hausmüll entsorgst.

Österreich:

Mit der EAG-VO in Österreich wurde EU-Recht in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Umsetzung ist u.a. die kostenlose Rückgabemöglichkeit von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus privaten Haushalten (EAG) an öffentlichen Sammelstellen sichergestellt.
EAG dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den hierfür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. So können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet. Dies soll zu einer effizienteren Ressourcennutzung und somit zu einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen. Außerdem können nur durch eine getrennte Sammlung gefährliche Bestandteile der Geräte (wie zum Beispiel FCKWs oder Quecksilber) einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Ihnen stehen für Ihre privaten Altgeräte kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten der Gemeinden und der Herstellersysteme zur Verfügung. Eine Übersicht über die vorhandenen Sammelstellen erhalten Sie auf folgender Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do
Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Bitte beachte die vorstehenden Hinweise. Danke.